![]() |
| ![]() |
HeimbeiratDie Senioren-Residenz Günter Zimmermann in Bad Eilsen verfügt selbst- Das Heimgesetz garantiert Bewohnern einer Einrichtung, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Die Mitwirkung geschieht grundsätzlich durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder dann die Interessen und Belange der Bewohnerinnen und Bewohnern vertreten.
Alle zwei Jahre wird ein neuer Heimbeirat gewählt. Er besitzt ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Mitwirkung bedeutet, dass der Heimbeirat vor einer Entscheidung der Einrichtungsleitung über eine den Heimbetrieb betreffende Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert werden muss. Anregungen und Bedenken des Beirates müssen vom Heimträger in seine Überlegungen und Entscheidungen einbezogen werden. Die Mitwirkung des Heimbeirates soll von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft und Einrichtungsleitung bestimmt sein. | ![]() | ![]() |